Als Wahlarzt
besitze ich keinen Kassenvertrag, das bedeutet, dass Sie das Honorar für meine Behandlung zunächst selbst begleichen müssen. Der Gedanke an die entstehenden Kosten mag zunächst abschreckend sein. Bei
genauerer Betrachtung werden Sie feststellen, dass die tatsächlichen Kosten, die Sie selbst tragen müssen, gar nicht so unerschwinglich sind, da Sie die
Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, die Ihnen bis zu 80% des üblichen Kassentarifs zurückerstattet.
Der Besuch
einer Wahlarztpraxis bietet Ihnen dafür eine Menge Vorteile:
- Wir können uns - im Gegensatz zu einer Kassenordination - deutlich mehr Zeit für Ihre Beschwerden und Bedürfnisse
nehmen.
- Wir bieten Ihnen den Komfort, auch sehr kurzfristig einen Termin zu erhalten.
- Wir bemühen uns, Ihre Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten.
- Wir gewährleisten Ihnen maximale Flexibilität, in dem wir Ihnen auf Anfrage auch Termine in den frühen Morgenstunden und Abendstunden
anbieten. Wenn Sie es wünschen, sind wir zwischen 7 und 19 Uhr für Sie da.
- Wir bieten an, Ihre Honorarnote direkt beim Arztbesuch zu begleichen und übernehmen für Sie im Gegenzug das Einreichen der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse.
Nehmen Sie
noch heute Kontakt mit uns auf.